Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
Hinweis: Diese AGB sind ein branchentypisches Muster für Handwerksleistungen im Bereich Sanitär, Heizung und Badsanierung. Vor dem produktiven Einsatz sollten sie von einem Fachanwalt oder der Handwerkskammer Aachen (HWK) / dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) geprüft werden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
Roda Haustechnik – Inhaber Marco Nobis
Schillerstr. 14, 52134 Herzogenrath, Deutschland
Telefon: +49 152 2100 6829
E-Mail: kontakt@roda-haustechnik.de
(nachfolgend „Auftragnehmer")
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Ausführung von Werk- und Dienstleistungen im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, insbesondere Installation, Wartung, Reparatur, Modernisierung und Badsanierung sowie den Verkauf und die Montage von Zubehör und Ersatzteilen.
(2) Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag).
(3) Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) in der jeweils aktuellen Fassung vereinbart, soweit dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote gelten – soweit nicht anders vermerkt – 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen der voraussichtlichen Kosten. Unwesentliche Überschreitungen bis zu 15 % sind zulässig und müssen vom Auftraggeber getragen werden. Eine wesentliche Überschreitung wird dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt (§ 650 BGB).
(3) Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern sie mit erheblichem Aufwand erstellt werden müssen. Die Vergütung für einen detaillierten Kostenvoranschlag wird im Falle einer Auftragserteilung auf die Werklohnforderung angerechnet.
(4) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) und schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(5) Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sowie Fernabsatzverträge mit Verbrauchern gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem unterzeichneten Auftragsformular. Leistungsänderungen bedürfen der Textform.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer während der Arbeitszeiten freien und kostenlosen Zugang zur Baustelle / zum Arbeitsort sicher. Er hat ferner Strom, Wasser sowie eine abschließbare Lagermöglichkeit für Werkzeug und Material unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(3) Auf verdeckte Leitungen, Rohre, Kabel oder sonstige Einbauten hat der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich hinzuweisen. Unterlässt er dies, haftet der Auftragnehmer nicht für hieraus entstehende Schäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Notwendige behördliche Genehmigungen (z. B. nach Bauordnungs-, Denkmalschutz- oder Wohnungseigentumsrecht) sowie die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
§ 4 Ausführungsfristen, Verzug
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart wurden. Im Übrigen gelten Termine als unverbindliche Richtwerte.
(2) Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Energie- und Rohstoffmangel), die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Ausführung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(3) Gerät der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug, haftet er bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist auf 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Umfangreicheren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt (§ 632a BGB) zu verlangen.
(3) Bei Neukunden, Aufträgen über 5.000 € netto oder Materialvorleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung (in der Regel bis zu 30 % der Auftragssumme) zu verlangen.
(4) Der Auftraggeber kommt ohne gesonderte Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; bei Verbrauchern nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).
(5) Während des Verzugs ist die Geldschuld bei Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bei Unternehmern wird zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € fällig (§ 288 Abs. 5 BGB).
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte, aber noch nicht fest verbaute Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäfts- verbindung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Soweit Materialien durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes werden (§§ 93, 94 BGB), tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Ansprüche aus einem etwaigen Verkauf oder der Vermietung der Sache in Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und sie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden ausreichend zu versichern.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Werks nach Fertigstellung verpflichtet (§ 640 BGB). Nimmt der Auftraggeber das Werk trotz Fertigstellung und Aufforderung innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist (mindestens 12 Werktage) nicht ab, ohne einen wesentlichen Mangel zu rügen, gilt das Werk als abgenommen.
(2) Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Etwaige Mängel sind bei der Abnahme zu protokollieren.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).
§ 8 Gewährleistung / Sachmängelhaftung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt
- bei Arbeiten an einem Bauwerk und dazugehörenden Planungs-/Überwachungsleistungen 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB);
- bei sonstigen Werkleistungen gegenüber Verbrauchern 2 Jahre ab Abnahme;
- bei reinen Warenverkäufen gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Gefahrübergang (soweit gesetzlich zulässig).
(3) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(4) Im Fall eines Mangels wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Herstellung eines neuen, mangelfreien Werks leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie vom Auftragnehmer zu Unrecht verweigert, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(5) Ansprüche wegen Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Behandlung oder Wartungsmängeln auf Seiten des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gleiches gilt bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(2) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflicht- versicherung. Details siehe Impressum.
§ 10 Kündigung
(1) Bis zur Fertigstellung des Werks kann der Auftraggeber jederzeit den Vertrag kündigen (§ 648 BGB). Kündigt er, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Vertragsabwicklung gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG) verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers in 52134 Herzogenrath.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Roda Haustechnik – Inhaber Marco Nobis
Schillerstr. 14, 52134 Herzogenrath
Stand der AGB: April 2026